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Alle Angebote bei der Bildungswerkstatt liegen außerhalb der Heilkunde.Alle angebotenen Ausbildungen und Seminare berechtigen die Teilnehmer, ohne adäquate staatlich anerkannte therapeutische Grundausbildung, nicht zur Ausübung von Therapie. Alle Angebote bei der Bildungswerkstatt dienen vorwiegend dem Wohlbefinden, der Stressprävention und der Entspannung, sowie prophylaktisch im Sinne der vorbeugenden Gesunderhaltung.
Anwendungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen in den Räumen der Bildungswerkstatt oder in dafür vorgesehenen externen Veranstaltungsräumen.
Anmeldebestätigung/Vertragsschluss/Anmeldegebühr Alle Anmeldungen müssen schriftlich vorgenommen werden. Eine Anmeldung kann zu jeder Zeit per Telefax, per Post oder per Mail erfolgen. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie der Bildungswerkstatt Gesundheit den Abschluss des Vertrages über die Teilnahme an der gewünschten Veranstaltung verbindlich an. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie von der Bildungswerkstatt Gesundheit eine schriftliche Bestätigung. Erst mit dieser schriftlichen Bestätigung kommt der Vertrag über unsere Ausbildungskurse und Seminare zustande. Die Bildungswerkstatt Gesundheit kann Bewerber jederzeit ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Gebühren/Sonstige Kosten Es gelten die Gebühren für die jeweilige Veranstaltung, die zu dem Zeitpunkt der Veranstaltungsanmeldung gültig sind. Die Gebühren für Seminare umfassen sämtliche Kosten, u.a. für den Dozenten, für die Skripte. Dabei nicht enthalten sind die Kosten für Lehrbücher sowie für die An- und Abfahrt zum Veranstaltungsort.
Zahlungsbedingungen Die Gebühren sind mit Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer, auf das in der Rechnung genannte Konto der Bildungswerkstatt. Wird eine fällige Rechnung nicht beglichen, so wird der ausstehende Zahlbetrag angemahnt. Für jede Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 EUR erhoben. Eine Teilnahme an den Unterrichten ist nur möglich, wenn die vereinbarten Zahlungen fristgerecht erfolgt sind.
Leistungen Der Teilnehmer hat die vertraglich vereinbarten Veranstaltungsgebühren und -kosten vollständig zu entrichten, auch wenn einzelne Veranstaltungstage, gleich aus welchem Grunde, von ihm versäumt werden. Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen von beschriebenen Leistungen können vor oder während der Durchführung der Veranstaltung vorgenommen werden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen die Veranstaltung in seinem Kern nicht verändern. Dier Bildungswerkstatt Gesundheit ist berechtigt, den vorgesehen Dozenten im Bedarfsfall durch eine andere gleich qualifizierte Person zu ersetzen bzw. den Termin zu verschieben. Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen wie oben beschrieben, berechtigen nicht zur Herabsetzung der vereinbarten Veranstaltungsgebühr.
Widerruf Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (Brief, Fax, Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt der Anmeldebestätigung. Der Widerruf ist zu richten an die Bildungswerkstatt Gesundheit, Tonnerrestraße 49, 56410 Montabaur. Fax: 03222-1285585, Mail: info@bildungswerkstatt-gesundheit.de.
Rücktritt und Kündigung Es besteht jederzeit vor Veranstaltungsbeginn die Möglichkeit zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung an die Bildungswerkstatt. Bei Rücktritt durch den Teilnehmer wird diesem eine Pauschale von 50 % der gesamten Veranstaltungsgebühren in Rechnung gestellt
Bei der Ausbildung Ganzheitlicher Psychologischer Berater / Heilpraktiker Psychotherapie berechnet die Bildungswerkstatt Gesundheit bei einem Rücktritt durch den Teilnehmer im ersten Jahr 50 % der Gesamtausbildungskosten. Ab dem zweiten Jahr wird die Gesamtgebühr fällig.
Ersatzpersonen Bis zum Veranstaltungsbeginn kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner oder eines angemeldeten anderen Teilnehmers ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Die Bildungswerkstatt hält sich vor dem Eintritt des Dritten zu widersprechen.
Kündigung durch die Bildungswerkstatt Gesundheit Die Bildungswerkstatt kündigt ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Teilnehmer 2 aufeinander folgende Raten der Veranstaltungsgebühren nicht geleistet hat oder wenn deliktische Taten bzw. Straftaten durch den Teilnehmer gegenüber der Bildungswerkstatt begangen worden sind u.ä. Diese fristlose Kündigung befreit nicht von der Zahlung der tatsächlich angefallenen Veranstaltungsgebühren. Wenn ein Teilnehmer durch ungebührliches Verhalten den Unterricht blockiert/ stört, mit den Lehrinhalten unsachgemäß umgeht oder sich nicht an die Umgangsformen und Regeln der Bildungswerkstatt Gesundheit hält, kann diese den Teilnehmer abmahnen. (Gleiches gilt ebenso, wenn sein Gesundheitszustand wie unter Punkt „Gesundheitszustand des Teilnehmers“ beschrieben, den Fortgang der Ausbildung oder des Seminars nicht mehr zulässt.) Bleibt die Abmahnung ungeachtet, kann der Teilnehmer ohne Rückerstattung der bisher angefallenen Kosten von jeglicher Teilnahme an der Bildungswerkstatt Gesundheit ausgeschlossen werden.
Rücktrittsvorbehalt durch die Bildungswerkstatt Die Bildungswerkstatt behält sich vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (4 Personen) für Veranstaltungen, bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Die Bildungswerkstatt ist in diesem Fall verpflichtet, den Teilnehmer unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung des Seminars in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung schriftlich zugehen zu lassen. Sofern der Teilnehmer bereits Seminargebühren gezahlt hat, werden diese zurückerstattet.
Haftung Für Schäden Personen-, Sach- oder Vermögensschäden der Teilnehmer bei Anfahrt oder Rückreise, sowie während einer Veranstaltung der Bildungswerkstatt Gesundheit übernimmt diese keine Haftung.Die Teilnehmer tragen selbst die Verantwortung für ihr Handeln sowie für ihre Gesundheit. Die Teilnahme an einem Angebot der Bildungswerkstatt Gesundheit erfolgt auf freiwilliger Basis und auf eigenes Risiko. Die Bildungswerkstatt Gesundheit übernimmt keine Verantwortung für eventuell versteckte Erkrankungen und Gesundheitsprobleme oder Risiken die dadurch während der Teilnahme an einem Angebot der Bildungswerkstatt Gesundheit entstehen könnten. Für die Art der Umsetzung der in den Veranstaltungen erworbenen Kenntnisse wird keine Haftung übernommen. Die Bildungswerkstatt haftet nur für Schäden, soweit ihr Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Urheberrechte Den Teilnehmern ist es nicht gestattet, Unterrichtsmaterialien (Kopien, Skripte usw.) ohne schriftliche Zustimmung der Bildungswerkstatt ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in Daten verarbeitenden Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten, zu vervielfältigen und/oder Dritten zugänglich zu machen. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt das Firmenlogo zu reproduzieren, in Daten verarbeitenden Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten, zu vervielfältigen und/oder Dritten zugänglich zu machen.
Datenschutz Die Bildungswerkstatt behält sich vor, die personenbezogenen Daten des Teilnehmers unter Beachtung der geltenden datenschutztechnischen Regelungen zu speichern und zu internen Zwecken zu nutzen. Der Teilnehmer ist damit einverstanden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Das Recht, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten anzuzeigen, bleibt unberührt.
Rechtswahl und Gerichtsstand Gerichtsstand ist der aktuelle Standort der Bildungswerkstatt. Die Bildungswerkstatt haftet nur in Höhe des gezahlten Betrages für jedwede Schäden, die angeblich oder tatsächlich aus der gemeinsamen Arbeit entstehen.
Gesundheitszustand des Teilnehmers Der Teilnehmer/die Teilnehmerin in der Bildungswerkstatt versichert, dass er/sie an keiner Erkrankung leidet, die seine Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt oder die einer Teilnahme an einem Angebot der Bildungswerkstatt aus medizinisch-psychologischer Sicht zurzeit entgegensteht. Sollte aktuell eine Psychotherapie durchgeführt werden oder aufgrund des Gesundheitszustandes angeraten sein, bestätigt der Teilnehmer/ die Teilnehmerin, dass er dies der Bildungswerkstatt mitteilt und die/ den Therapeuten/ in über die Teilnahme an der Bildungswerkstatt (Ziele, Art, Thema u.a.) dauerhaft informiert.
Zertifikate Eine Teilnahme von 90% der Kurstage ist Voraussetzung für den Erhalt eines Abschlusszertifikates. Wird die Stundenzahl vom Teilnehmer nicht erreicht, erhält dieser eine Teilnahmebestätigung über die belegten Unterrichtseinheiten.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.